Vor 500 Jahren, am 23. April 1516, wurde durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt eine Landesordnung erlassen. Eine Textpassage betraf die Zutaten zur Bierherstellung und die Bierpreise. In einem Sitzungsprotokoll des bayerischen Landtages wurde am 4. März 1918 diese Textpassage zum ersten Mal als “Reinheitsgebot” bezeichnet. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts erlangte der Begriff zunächst als “bayerisches Reinheitsgebot” und später als “deutsches Reinheitsgebot” große Popularität..
Aus diesem Anlass dreht sich bei dem Stück des Monats alles ums Bier. Zu sehen sind Bierkrüge und -gläser, Bier-„Fuizl“, Flaschen, Flaschenverschlüsse, Abrechnungsbücher und Lieferscheine, Urkunden und Bilder. Aus den Abrechnungsbüchern geht z.B. hervor, dass während der Inflation 1923 eine Halbe 32599 Mark gekostet hat.
Ausgestell sind auch Dinge, die neben dem Bier zur Wirtshauskultur dazugehören. Unter anderem sind das Schnupftabakdosen, Senftöpfe, Spielkarten oder auch Dauerbrezen.