Heimatmuseum Landau – Die Förderer e.V.

Der 1911 gegründete Verein „Die Förderer“ gehört zu den ältesten Vereinen der Stadt Landau. Seit 1958 betreut der Verein auch das Landauer Heimatmuseum, in dem neben der ständigen Museumssammlung themenbezogene Sonderausstellungen sowie zahlreiche Kulturveranstaltungen im Dachboden des Heimatmuseums durchgeführt werden. Die Mitglieder des Vereins treffen sich in der Regel einmal im Monat (Förderertreff) zum Gedankenaustausch und zur Vorbereitung unterschiedlichster Vereinsaktivitäten. Interessierte an der Landauer Heimatgeschichte sind dazu herzlich eingeladen.

Öffnungszeiten:

vom 1. Mai bis 15. Oktober:
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr
Samstag: 14 bis 16 Uhr
Sonn-/Feiertag: 14 bis 17 Uhr

vom 16. Oktober bis 30. April:
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr
Sonn-/Feiertag: 14 bis 16 Uhr

sowie nach Vereinbarung.
Bei Veranstaltungen und Sonder-
ausstellungen sind abweichende
Öffnungszeiten möglich.

Fahrschule früher


Fahrschul-Modell Kfz Beleuchtung.

Früher hatte man diese Geräte in den Fahrschulen. Den Fahrschülern konnten damit die verschiedenen Lichter an einem Kraftfahrzeug demonstriert werden. Dieses Stück wurde 1958 hergestellt und ist im Schulungsraum der Fahrschule Mendi in Landau gestanden.

Kleine Geschichte des Führerscheins.

Die erste Fahrerlaubnis in Deutschland wurde im Jahre 1888 für Carl Benz ausgestellt, dem Erfinder des Automobils. Für ganz Deutschland wurde die erste Fahrerlaubnis am 1. Mai 1909 ausgestellt und blieb in seinen wesentlichen Teilen gültig bis zum Erscheinen der EU-Fahrerlaubnis-Verordnung vom 1. Januar 1999. Die erste private Fahrschule wurde 1904 in Aschaffenburg eröffnet.

Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen Vom 3.Mai 1909 brachte erstmals eine einheitliche rechtsverbindliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich. In dieser ersten Reichs-Straßenverkehrsordnung wurden Verkehrsregeln definiert und die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf 15 km/h begrenzt. Der Ausstellung eines Führerscheines an eine Frau musste der Ehemann oder Vater zustimmen. In Leipzig erwarb 1909 eine Frau Amalie Hopper den ersten deutschen Führerschein als Frau. Es dauerte bis 1958 bevor sich Frauen unabhängig vom Einverständnis ihres Ehemanns oder Vaters in einer Fahrschule anmelden durften.

Die vier neuen eingeführten Führerscheinklassen waren:
Klasse 1 für Krafträder
Klasse 2 für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht
Klasse 3 a und 3 b galten für Kraftwagen bis 2,5 Tonnen mit Zehn oder mehr Steuer–PS

Das Mindestalter für eine Fahrerlaubnis betrug 18 Jahre; Geburtsurkunde und Gesundheitszeugnis sowie Foto waren Voraussetzung für die Beantragung einer Fahrerlaubnis. Allerdings beschränkte sich die Prüfung in manchen Fällen darauf, dass der Prüfling vor dem Fahrprüfer hin und her fuhr und eine Frage beantwortete, z. B. was bei Dunkelheit zu tun sei, nämlich die Karbidlampen anzuzünden.

Durch Verordnung vom 3. Februar 1933 wurde der Führerschein Klasse IV, der zum Führen eines Vierrad – Fahrzeuges mit bis zu 400 cm³ Hubraum und 35 kg Gewicht berechtigte.

Die Klassen III a und III b wurden zur Klasse III zusammengelegt.

Mit Erlass der StVZO vom 13. November 1937 wurde – mit Übergangsfrist bis 30. September 1938 – der Führerschein IV auch für Kraftfahrzeuge bis 250 cm³ Hubraum und solche bis zur Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, z. B. Traktoren gültig. Das Mindestalter für den Führerschein lag beim vollendeten sechzehnten Lebensjahr. Damit durfte man später auch das 250er- Goggomobil und die 250er- Isetta fahren.

In Westdeutschland wurde in der Nachkriegszeit das zulässige Gesamtgewicht in der Klasse 3 auf 7,5 Tonnen heraufgesetzt. Im Jahre 1954 wurde erstmals zur Überprüfung der Fahreignung die MPU per Verordnung geregelt.
1960 wurde der Führerschein um die Klasse V („Fahrräder mit Hilfsmotor“) erweitert. Am 1. April 1986 wurde der rosafarbene Führerschein mit der Aufschrift „Modell der Europäischen Gemeinschaften“ eingeführt..